Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten:
Straf-/Wirtschaftsstrafrecht
allgenmeines Strafrecht
Diebstahl, Betrug
Körperverletzung
Unterschlagung
Sachbeschädigung
Urkundenfälschung
Kapitalstrafrecht
Mord, Totschlag
fahrlässige Tötung
Körperverletzung mit Todesfolge
Schwangerschaftsabbruch
Sexualstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
das unerlaubte Anbauen von Betäubungsmitteln
das unerlaubte Herstellen von Betäubungsmitteln
das unerlaubte Handelstreiben mit Betäubungsmitteln
die unerlaubte Einfuhr und Veräußerung von Betäubungsmitteln
Medizinstrafrecht
Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Abrechnungsbetrug
Vorwurf der Vorteilsnahme
Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht findet Anwendung, wenn jugendliche Täter zur Tatzeit 14 bis 18 Jahre alt waren.
Jugendstrafrecht kann auch Anwendung finden, wenn Täter zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Hier gilt der Täter als Heranwachsender.